Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: ,,Kunde‘‘). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: ,,Ware‘‘), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferer einkaufen (§ 433, 651 BGB) und für Dienstleistungen etc. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auf künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste. Über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
    3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
    4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei dem Inhalt der Artikelvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
    5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen für Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutungen. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  2. Vertragsabschluss
    1. Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder -erfüllung zustande.
    2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir bei einer Wirtschaftsauskunft Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Kunden einholen. Bei negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrags vor.
  3. Preise
    1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in netto EURO [€]zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    2. Mit Erscheinen eines neuen Katalogs werden alle früheren Kataloge oder Preislisten ungültig.
    3. Die Preise gelten zuzüglich einer Fracht.
    4. Über Preisänderungen informieren wir unsere Kunden durch Zusendung eines neuen Katalogs oder einer neuen Preisliste.
    5. Spätestens auf der Rechnung informieren wir über neue Preise. Sollte der Kunde die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, wird die originalverpackte, nicht beschriftete, nicht beklebte und nicht gebrauchte Ware innerhalb von sechs Wochen nach Lieferung von uns zurückgenommen (analog zu Rückgaberecht und Lieferbedingung).
  4. Lieferfrist
    1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
    2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir erstatten.
  5. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
    1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  6. Gewährleistung
    1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
    2. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – 12 Monate ab Erhalt der Ware.
  7. Zahlungen
    1. Unsere Forderungen sind fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Forderung ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§353 HGB) unberührt.
    2. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Megagen F.D. S.A lautet: DE 305 286 575. SEPA-Basislastschriften werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen belastet. Die Prenotifikation erfolgt durch den Rechnungsbeleg. Die Prenotifikationsfrist verkürzt sich auf bis zu einen Arbeitstag.
  8. Sonstige Haftung
    1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
    2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
    5. Soweit unsere Haftung aufgrund der bevorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt. Etwaige Kosten, die uns durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer Rechte entstehen, trägt der Kunde.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware oder der für uns bestehenden sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er bereits jetzt an uns ab.
    4. Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen sind wir berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
  10. Ausfuhrbeschränkungen
  11. Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks – der Genehmigungspflicht unterliegen.

  12. Datenschutz
    1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unserer Kunden (z.B. Anrede, Name, Adress- und Kommunikationsdaten, Bankverbindungen) zum Zwecke der Anbahnung, Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses. Hierbei richten wir uns an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    2. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Kundendaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen, die er vor Erklärung der Bestellung erteilen kann. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
    3. Megagen F.D. S.A. ist berechtigt, Kundendaten an mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses beauftragte Dritte insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§15 ff. AktienG zu übermitteln.
  13. Fortbildungen
    1. Anmeldungen für von MEGAGEN durchgeführte Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen.
    2. Zur Vertragsannahme erhält der Kunde eine schriftliche Anmeldebestätigung.
    3. Der Kunde bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung bestehen.
    4. Die Kursanmeldungen werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs berücksichtigt.
    5. Bei Annullierung seitens des Kursteilnehmers später als 14 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Abmeldung bis zu fünf Werktagen vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
    6. Der Kursplatz kann auf eine/-n Ersatzteilnehmer/-in übertragen werden.
    7. Stornierung oder Übertrag auf einen Ersatzteilnehmer muss schriftlich erfolgen.
    8. MEGAGEN behält sich vor, die Veranstaltungen bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl oder bei Verhinderung des Referenten zu stornieren. In diesen Fällen können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
    9. Änderungen hinsichtlich Kursterminen, -inhalten und -gebühren behält sich MEGAGEN vor.
  14. Foto- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen
    1. Dem Kunden ist bekannt, dass wir und/oder von uns beauftragte Dritte autorisiert wurden, während der Teilnahme an einer Veranstaltung zu fotografieren, zu filmen, Tonaufnahmen zu machen und/oder auf jede andere Weise durch jegliche andere Mittel Aufnahmen machen zu können.
    2. Der Kunde willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung des Bildes und/oder der Stimme des Kunden, der Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des Kunden im Rundfunk, Fernsehen, Medien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen als Poster, zur Nutzung in diversen Online-Plattformen, in Communitys wie z.B. Facebook, Clouds etc. zur werblichen oder zu redaktionellen Zwecken, in unveränderter oder geänderter Form im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch uns oder unsere Partner ein. Klarstellend wird festgehalten, dass die Rechte einer Verwendung an uns ausschließlich erfolgt und wir berechtigt sind, die angefallenen Rechte auf Dritte zur Nutzung zu übertragen.
    3. Der Kunde verzichtet auf Namensnennung, ist jedoch mit der Nennung des Namens des Kunden in Verbindung mit den Bildern und/oder seiner Stimme einverstanden.
  15. Beratungsleistungen
    1. Die von MEGAGEN erbrachten Beratungsleistungen sind nur dann entgeltlich, sofern diese in einem Vertrag festgehalten sind, der die Leistungserwartung, Leistungserbringung, den Leistungsnachweis und das vereinbarte Honorar festlegt.
    2. Weder für entgeltliche noch für unentgeltliche Beratungsleistungen übernimmt MEGAGEN Haftung noch Gewährleistungen hinsichtlich Umsetzbarkeit oder Erfolgsversprechen.
    3. MEGAGEN kann sich für die zu erbringenden Beratungsleistungen, in Absprache mit dem Kunden, Dritter bedienen.
    4. Von MEGAGEN beauftragte Dritte und der Kunde vereinbaren in jedem Fall Stillschweigen hinsichtlich vertraulicher Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu bewahren. Dies gilt unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus.
  16. Höhere Gewalt

    Im Falle höherer Gewalt, also schwerwiegende Ereignisse wie z.B. Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen etc., die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, werden die Vertragsparteien für die Dauer der Störungen im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

  17. Verjährung
    1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
    2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. §9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  18. Schlussbestimmung
    1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
    2. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist CH-6926 Montagnola.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unter dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.